Die Einsichtnahme in Gemeinderatssitzungsprotokolle ist, laut Steiermärkische Gemeindeordnung, § 60, Abs. 7, erst nach Genehmigung des Protokolls durch den Gemeinderat (Beschlussfassung erfolgt jeweils in der darauffolgenden Sitzung) erlaubt.
Protokolle der Gemeinderatssitzungen im Jahr 2024
1. Gemeinderatssitzung 2024
2. Gemeinderatssitzung 2024