INFORMATIONEN ZUM ELTERNBEITRAG 2024/2025
Elternbeitrag für unter Dreijährige Für unter 3-jährige Kinder gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Fehring folgende Möglichkeiten der Kinderbetreuung:
– Kinderkrippe Fehring und Brunn - alterserweiterte Ganztagsgruppe im Kindergarten Fehring
Auch für unter 3-jährige Kinder kann ein Antrag auf den sozial gestaffelten Elternbeitrag gestellt werden. Sozial gestaffelt bedeutet, dass der Elternbeitrag auf Grundlage des monatlichen Familien-Netto-Einkommens und der täglichen Betreuungszeit vom Erhalter (Stadtgemeinde Fehring) berechnet wird.
Wenn kein Antrag auf den sozial gestaffelten Elternbeitrag gestellt wird, werden folgende, monatliche Elternbeiträge eingehoben:
€ 215,04 (für max. 6 Stunden Betreuung) in der Kinderkrippe Fehring und Brunn € 286,72 (für max. 8 Stunden Betreuung) in der alterserweiterten Ganztagsgruppe € 358,40 (für max. 10 Stunden Betreuung) in der alterserweiterten Ganztagsgruppe
Elternbeitrag für Drei- bis Vierjährige 3- bis 4-jährige Kinder können in jedem Kindergarten der Stadtgemeinde Fehring betreut werden. Der Elternbeitrag für 3- bis 4-jährige Kinder ist abhängig vom täglichen Betreuungsbedarf sowie vom Einkommen der Eltern (die Sozialstaffel kommt zur Anwendung). – Bei einer täglichen Einschreibung von 5 bis 6 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 163,60 Euro. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern. – Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 218,00 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern. – Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 272,50 Euro. Auch diese Betreuungsform gibt es derzeit nur in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
Elternbeitrag für Fünfjährige Für 5-jährige Kinder (für das Kinderbetreuungsjahr 2024/25 im Zeitraum vom 02.09.2018 bis einschließlich 01.9.2019 geboren) ist der Besuch des Kindergartens bis zu 6. Stunden gratis (Pflichtkindergartenjahr). Wenn ein 5-jähriges Kind in der Ganztagesgruppe Fehring länger als 6 Stunden betreut wird, gelten folgende Höchstbeiträge: Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden werden 2 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 54,50 Euro. Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden werden 4 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 109,00 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
Mittagessen Ganztagesgruppe In der Ganztagesgruppe im Kindergarten Fehring wird auch das Mittagessen im Kindergarten eingenommen. Das Mittagessen wird vom Gasthof Gradwohl „Gasslwirt“ bezogen (wöchentliche Auswahl von täglich zwei Gerichten). Die Kosten pro Mittagessen und Kindergartenkind belaufen sich auf ca. 6 Euro einschließlich Dessert.
Materialkostenbeitrag Für jedes Kind, das in einem der Kindergärten der Stadtgemeinde Fehring betreut wird, wird ein Materialkostenbeitrag von 87,- Euro pro Jahr eingehoben (für Bastelmaterial, Fruchtsäfte etc.).
Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe Für Kinder, die den Sommerkindergarten der Stadtgemeinde Fehring besuchen, kann ein Antrag auf Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gestellt werden. Die Beihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kind muss für mindestens 4 Wochen die Einrichtung besuchen. Der Antrag und die Einkommensnachweise müssen bis spätestens Anfang September in der Stadtgemeinde Fehring abgegeben werden.
Fragen zum Elternbeitrag? Wenn Sie Fragen zu Ihrem Elternbeitrag bzw. Hilfe bei der Beantragung der Landes- Kinderbetreuungsbeihilfe benötigen, steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Johanna Gütl unter 03155/2303-402, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind an den jeweiligen Standorten begrüßen zu dürfen!
Bitte beachten: Laut Kinderbetreuungsgesetz besteht in den Kindergärten eine Anwesenheits-Kindes ist diese dem Kindergarten schriftlich mitzuteilen. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Kindergarten oder online auf unserer Homepage. Wir ersuchen Sie Abmeldungen zum Kindergartenjahr 2023/24 rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie den Platz nicht mehr benötigen, ist dies auch dem Kindergarten bzw. der Stadtgemeinde Fehring mitzuteilen, ansonsten kann die Gemeinde von der Möglichkeit der Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand Gebrauch machen.
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