FÖRDERUNGEN DER STADTGEMEINDE FEHRING
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag
Haus- und Hofzufahrten Herstellung - Pauschalförderung 150,00 Euro |
Biogene Heizanlagen (Hackschnitzel-, Pellets- und Scheitholzheizung) - bei Neubau eines Hauses oder Umstieg von fossilen Brennstoffen -Pauschalförderung pro Anlage 350,00 Euro |
Solaranlagen pro m² - Kollektorfläche 50,00 Euro (maximaler Förderbetrag 400,00 Euro) Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt. |
Photovoltaikanlagen Kombinierte Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp und einem Speicher mit mind. 5 kWh – Pauschalförderung 500,00 Euro Voraussetzung für die Förderung ist ein vorhandener Benützungsbewilligungsbescheid bzw. Fertigstellungsanzeige für das Objekt. Für Anlagen, die bis zum 31.12.2023 errichtet wurden, gilt eine Antragsfrist bis 31.03.2024. Es gilt die bisherige Förderung von 100,-- Euro / kWp - max. 500,00 Euro. |
Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro. Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Förderungen Landwirtschaft Muttertierprämie: pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro pro Mutterschaf 5,00 Euro pro Mutterziege 5,00 Euro Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen. |
Mobilitätszuschuss |
Schulstartgeld pro Schulanfänger bis zu € 150,00 Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Fehring, Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt, der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, es sich um eine öffentliche Schule handelt, Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin. Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe. Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Download-Bereich Förderantrag Muttertierprämie: Förderantrag Muttertierprämie |
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring ohne Antrag
Musikschule Fehring Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring 2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages |