LEHRLINGSFÖRDERUNGJeder Betrieb, welcher in der Stadtgemeinde Fehring Lehrlinge ausbildet, bekommt pro Lehrling eine jährliche Förderung von € 100,00 in Form von 8-Städte Gutscheinen gewährt. Die Berechnung der tatsächlichen Förderung erfolgt aliquot nach Lehrmonaten im Jahr. Folgende Voraussetzung: |
WIRTSCHAFTSFÖRDERMODELLEFolgende Voraussetzungen:
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FÖRDERUNG VON PRIVATEN BEI WOHNRAUMSCHAFFUNG FÜR DRITTEVoraussetzung: Objekt mit mind. 3 Wohneinheiten Es wird eine Förderung Für alle Fördermodelle gilt: |
IHR ANSPRECHPARTNER FÜR FRAGEN UND AUSKÜNFTE: Klaus Sundl, BA MA Birgit Karner |
Download-Bereich: Förderantrag Wirtschaftsförderung 2022.pdf Förderung_Aufstellung_Lehrlinge.pdf
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FÖRDERUNGEN LAND UND BUNDIn kaum einem anderen Land wird die Investition in erneuerbaren Energien derart hoch unterstützt. Unterstützt wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen und umweltfreundlichen Heizungen. Darüber hinaus gibt es attraktive Förderungen für die thermische Sanierung Ihres Betriebsgebäudes. Nähere Informationen erhalten Sie in der Wirtschaftsservicestelle Fehring, im Gemeindeamt Unterlamm bzw. im Gemeindeamt Kapfenstein. LEA GmbH
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