Für alle Schulanfänger:innen aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe von € 150,- unter folgenden Voraussetzungen angesucht werden:
– Hauptwohnsitz in Fehring
– Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule außerhalb der Gemeinde (wenn der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, und es sich um eine öffentliche Schule handelt)
– Vorlage der bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für die:den Schüler:in
Die Förderung kann von Schulbeginn bis 28.02. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Bitte das Antragsformular (Downloadmöglichkeit unter Förderungen) samt Rechnungen im Stadtamt abgeben.
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