Für alle Schulanfänger aus der Stadtgemeinde Fehring kann einmalig um einen Zuschuss in der Höhe bis zu € 150 - unter folgenden Voraussetzungen - angesucht werden:
- Hauptwohnsitz in Fehring
- Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt
- der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist
- es sich um eine öffentliche Schule handelt
- Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin
Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe.
Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte das Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und mit allen notwendigen Rechnungen in einer Bürgerservicestelle abgeben. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der vorgelegten Rechnungen.
(Foto: © Bruno Glätsch - https://pixabay.com/de/)
Antragsformular